Für Verlage

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Wir unterbreiten ihnen gerne ein spezifisches Angebot.

 

Für Freiberufler

 

Publikationsmarketing

Eine Skizze aus der Praxis

am Beispiel des Rechtsanwalts

von K. Jan Schiffer und Kornelia Reinke

Rechtsanwälte in Bonn

 

Publikationen sind ein traditionelles Mittel für die Fachfrau und den Fachmann, als ebensolche oder ebensolcher wahrgenommen zu werden.Als selbstständige Rechtsanwälte haben wir das immer wieder „am eigenen Leib erlebt“.

 

Medienlandschaft

Die Medienlandschaft befindet sich seit einigen Jahren in einem dramatischen Umbruch. Lesen ist kein Privileg mehr für Akademiker. Wissenschaftliche Ausführungen werden zunehmend verdrängt durch leserfreundlich gestaltete und populär geschriebene Texte.  Auch unterstützt durch den zunehmenden Kampf der Verlage um Marktanteile erscheinen unablässig neue Zeitschriften, woraus sich für den Rechtsanwalt als Fachautor zahlreiche Möglichkeiten ergeben. Verlage verlangen nach Beiträgen, die ihr Zielpublikum ansprechen und die sich „verkaufen“ lassen.  Je nach Zielsetzung, Thematik, Voraussetzungen im Umfeld und auch persönlicher Fähigkeit kommen verschiedene Ansätze zur Veröffentlichung in Betracht: „traditionell und wissenschaftlich“ oder „modern und populär“.

Umfangreiche Veröffentlichungsmöglichkeiten bietet zunehmend auch Literatur, die sich unmittelbar an die eigene Zielgruppe, die Mandanten, wendet.

 

7 Tipps zum Verfassen von Texten

  1. Schreiben Sie zu einem Thema aus einem Ihrer Tätigkeitsschwerpunkte.
  2. Kommentieren Sie ein aktuelles Geschehnis
  3. Schreiben Sie „unjuristisch“: Sie wollen von den Lesern verstanden werden!
  4. Werden Sie nicht „flapsig“, der Leser will ernst genommen werden.
  5. Erklären Sie nicht die Rechtslage, nehmen Sie Stellung: Mut zur Meinung!!!
  6. Stellen Sie eine These auf!
  7. Regen Sie zur Diskussion an.!

 

Aufsätze in Fachzeitschriften und Fachbücher

Diese Veröffentlichungen betreffen den wohl wichtigsten Absatzmarkt für juristische Veröffentlichungen. Die wissenschaftliche Aufbereitung hat der Jurist während des Studiums gelernt.  Zunehmend legen aber auch Fachzeitschriften weniger Wert auf eine (überzogene) wissenschaftliche Ausleuchtung aller Verästelungen des behandelten Problems. Sie sehen vielmehr auch oder vorrangig den praktischen Nutzen des einzelnen Aufsatzes für den Leser als entscheidend an.  Dies betrifft entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil nicht nur den Laienleser, sondern auch den Leser aus dem Kollegenkreis. Auch die Zeit der Kollegen ist bekanntlich knapp bemessen, weshalb auch sie sich oft einen gut lesbaren, eingängigen Überblick zu der behandelten Thematik wünschen.  Hinzu kommt, daß auch ein Rechtsanwalt aufgrund der allseits zunehmenden Spezialisierung in weiten Bereichen der Rechtswissenschaft notwendigerweise letztlich nur noch ein Laie ist.

Moderne Fachzeitschriften bieten anders als die klassischen, strengwissenschaftlichen Zeitschriften dem Anwalt die Chance, seine Erfahrungen in schriftlicher, auch für seine Mandanten lesbarer Form aufzubereiten und zu vertiefen. In den klassisch wissenschaftlichen Zeitschriften wird der Anwalt gegebenenfalls im Sinne einer Parallelstrategie zu seinen wissenschaftlichen Steckenpferden veröffentlichen, wozu er möglicherweise mit seiner Dissertation die Grundlagen gelegt hat.

Die besonders praxisorientierten Fachzeitschriften werden auch von den angestellten Juristen in Unternehmen und Verbänden gelesen. Zudem erreicht der Anwalt mit Fachaufsätzen auch Kollegen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die ihn gegebenenfalls als besonders spezialisierten Zweitberater beauftragen oder die als Kooperationspartner in Frage kommen.

Der Zeitaufwand für das Verfassen eines Buches (insbesondere als Alleinautor) ist natürlich deutlich höher als bei einem Aufsatz oder einer Aufsatzserie. Die Wirkung hält aber auch deutlich länger an. Es festigt nachhaltig den Ruf des Anwalts. Wir empfehlen, dass der Anwalt das Erscheinen seines Buches in Abstimmung mit dem Verlag durch eine Reihe von entsprechenden Aufsätzen begleitet, um das Thema und das Buch einer breiteren Fachöffentlichkeit bekannt zu machen.

 

Und dann: Kontakten

Das Erscheinen des Aufsatzes oder Buches ist ein guter Anlass, bestehende Kontakte aufzufrischen. Es ist durchaus üblich, Neuerscheinungen an ausgewählte Mandanten und Kollegen mit einem kurzen persönlichen Gruß zu verschicken. Verlage stelen dem Autor regelmäßig auch Sonderdrucke zur Verfügung, die aber je nach Autorenvertrag vergütungspflichtig sein können.

Weisen Sie auf ihrer Homepage in dezenter Weise auf Ihre Neuerscheinung hin. Die Veröffentlichung des gesamten Textes auf der Homepage wird der Verlag aber regelmäßig nicht zulassen.

Diese kleine Skizze sollte Sie angeregt haben, weiter über das Thema nachzudenken.

Sprechen Sie uns an: Dr. K. Jan Schiffer